Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Der reinigende Unternehmen ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine Begutachtung erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper, durch oder bei zu den Textilien gehörigen Zubehörteilen wie z. B. Gürtel, Schnallen, Knöpfe, Pailletten, etc. und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut oder Teile des Reinigungsgutes, die nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig sind, soweit sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder das reinigende Unternehmen dies durch eine Begutachtung nicht erkennen kann.

Aufklärungspflicht des Kunden für besonders hochpreisiges Reinigungsgut Entfernung von textilfremden Gegenständen durch den Kunden
Der Kunde hat auf besonders hochpreisiges Reinigungsgut bei der Übergabe hinzuweisen. Der Kunde hat darauf hinzuwirken, dass vor Übergabe der Textilien textilfremde Gegenstände, wie z.B.: Kugelschreiber, Taschenmesser und andere Fremdkörper, entfernt sind.

Abgabe des Reinigungsgutes
Die Abgabe des Reinigungsgutes erfolgt an Sammelstellen wie Sammelcontainern und Sammeltonnen die als solche gekennzeichnet sind. Dem Reinigungsgut muss mit einem Etikett gekennzeichnet werden auf dem gut leserlich folgenden Angaben vermerkt werden: Name und Nachname, Telefonnummer, Emailadresse. Die Abgabe an den Sammelstellen geschieht auf eigene Verantwortung. Die Verantwortung des reinigenden Unternehmens beginnt mit dem Eingang der Ware und dem Verschicken des Links per Email an den Kunden.

Rückgabe/Pflicht des Kunden
Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt durch den Versand an den Kunden durch ein externes Versandunternehmen, nachdem der Kunde über einen an seine Emailadresse geschickten Link online in einem Kontaktformular die Lieferanschrift eigetragen und den Reinigungsservice bezahlt hat. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem Eingang der Ware und dem Erhalt des Links per Email, das Kontaktformular ausgefüllt und den Reinigungsservice bezahlt haben. Geschieht dies nicht innerhalb dieser Frist nach dem Eingang der Ware und dem Erhalt des Links per Email, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Reinigungsgüter, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.

Rügepflicht des Kunden bei Mängel/Fehlmengen/Falschlieferung beim ausgelieferten Reinigungsgut
Der Kunde hat zu beweisen, dass das Reinigungsgut dem reinigenden Unternehmen zur Bearbeitung übergeben wurde, z.B. durch Vorlage Links der nach Wareneingang an den Kunden verschickt wird. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden. Gleiches gilt in den beiden vorgenannten Sätzen für die Rüge von offensichtlichen Fehlmengen oder Falschlieferungen bei der Lieferung.

Haftung und Haftungsbegrenzung
Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Fall leicht fahrlässig verursachter Schäden ist ein Schadensersatz auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung des Schadensersatzes gilt nicht für schuldhafte Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten oder für schuldhafte Verstöße, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden.